Alles inklusive
Sämtliche Unterrichtsleistungen sowie Schulmaterial, Verbrauchsmaterial, Registratur usw. sind im Schulgeld enthalten (exkl. externe Workshops und Sprachaufenthalte).
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die auf dieser Website und in der entsprechenden Broschüre definierten Bestimmungen sind integrierender Bestandteil Ihrer Ausbildungsvereinbarung mit der European Business School AG. Bitte lesen Sie diese sorgfältig.
Änderungen vorbehalten
Die Schulleitung der European kann jederzeit Änderungen im Ausbildungsprogramm und in der Organisation vornehmen. Insbesondere kann die European Business School Switzerland Klassen zeitlich verschieben oder zusammenlegen. Sie kann auch – selbst verständlich bei voller Rückerstattung bereits einbezahlter Schulgelder – einen Lehrgang kurzfristig absagen. Aus organisatorischen Gründen sind auch Dozenten- oder Raumwechsel während des Lehrgangs möglich. Die Einteilung des Stundenplans und allfällige Änderungen durch die Schulleitung bleiben vorbehalten.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt mit dem Anmeldeformular. Der Eingang Ihrer Anmeldung wird durch die Schule schriftlich bestätigt, damit ist der Ausbildungsvertrag rechtskräftig abgeschlossen. Die Broschüre ist integrierter Vertragsbestandteil.
Eintritt
Alle nötigen Informationen für Ihren Schulbesuch (z. B. Stundenplan) erhalten Sie kurz vor Schulbeginn oder spätestens am ersten Schultag. Allgemeine Mitteilungen, Prüfungsreglemente, interne Regelungen usw. werden am ersten Schultag abgegeben oder am Anschlagbrett publiziert.
HSO Bildungsgruppe
Die European ist ein assoziiertes Institut der HSO Bildungsgruppe. Damit kann sie auf die moderne Infrastruktur und professionelle Schuladministration der HSO zurückgreifen.
Ferien
Unsere Lehrgänge sind, soweit möglich, nach dem Schulferienkalender des entsprechenden Standorts terminiert (ca. 13 Ferienwochen pro Jahr). Sie können somit Ihre Ferien entsprechend einplanen. Seminarien, Workshops und der zweiwöchige Auslandaufenthalt können jedoch in die reguläre Schulferienzeit fallen.
Kündigungsregelung
Ihre Anmeldung bzw. der Ausbildungsvertrag kann innerhalb von fünf Tagen nach Unterzeichnung ohne Kostenfolge annulliert werden (mit eingeschriebenem Brief, Datum des Poststempels). Nach Ablauf dieser Frist gelten folgende Kündigungsbestimmungen:
Bei Kündigung vor Ausbildungsbeginn:
Kündigung erfolgt ... / geschuldetes Schulgeld ...:
– bis 60 Tage vor Schuleintritt / 40 % Schulgeld*
– bis 30 Tage vor Schuleintritt / 80 % Schulgeld*
– weniger als 30 Tage vor Schuleintritt / 100 % Schulgeld*
*Schulgeld des 1. Schulsemesters
Das jeweilige Datum des Schuleintritts und die entsprechenden Semesterdaten sind aus dem Stundenplan ersichtlich. Als Schuleintritt gilt der erste Ausbildungstag.
Bei Kündigung nach Ausbildungsbeginn: Eine Kündigung ist jeweils frühestens per Ende Semester möglich. Wird eine Kündigung nach Semesterbeginn eingereicht, so bleibt das Schulgeld für das ganze Semester geschuldet. Die Kündigung muss spätestens sechs Wochen vor Semesterschluss erfolgen (mit eingeschriebenem Brief, Datum des Poststempels).
Präsenz am Unterricht
Die regelmässige Unterrichtsteilnahme hat sich als einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren erwiesen. Die Schulleitung behält sich vor, Teilnehmer/innen mit Absenzen von mehr als 10 % der Unterrichtsstunden nicht zu den Schlussprüfungen zuzulassen. Abwesenheiten vom Unterricht haben in keinem Fall eine finanzielle Anpassung der Schulgelder zur Folge. Bitte melden Sie Ihre Absenzen vom Unterricht dem Sekretariat, z. B. infolge von Militär, Krankheit, beruflichen Verpflichtungen. Wir unterstützen Sie gerne bei Verschiebungsgesuchen für militärische Kurse. Die Absenzenregelung gilt ebenfalls für den zweiwöchigen Auslandaufenthalt und die Teilnahme an Seminarien, Workshops und anderen schulischen Veranstaltungen ausserhalb der regulären Unterrichtszeit.
Prüfungen und Zeugnisse
Werden Prüfungen ohne plausiblen Grund verpasst, so erfolgt als Prüfungsergebnis der Eintrag der Note 1. Semester- und Diplomzeugnisse können nur dann ausgestellt werden, wenn alle erforderlichen Teil- und Schlussprüfungen abgelegt wurden. Diplomiert werden nur Studierende, die einen genügenden Durchschnitt erreicht, die vorgeschriebenen Fächer absolviert sowie die Bedingungen des BBA-Prüfungsreglementes erfüllt haben. In die nächsten Module kann übertreten, wer folgende Bedingungen erfüllt:
- Die jeweiligen Semesterzeugnisse müssen vollständig sein, d. h. es müssen sämtliche von den Dozenten geforderten Prüfungen absolviert resp. Noten eingeholt werden.
- Das Bestehen der Teilprüfungen ist Voraussetzung für den Übertritt ins nächste Modul (siehe Studienprogramm/ Prüfungsfächer).
- Es existiert ein Prüfungsreglement.
SIS Student-Information-System
Mit dem Beginn Ihrer Ausbildung an der European erhalten Sie Zugang zum SIS Student- Information-System. Das SIS ist unser schuleigener Internetserver (www.sis.hso.ch), der Sie mit wichtigen Informationen und verschiedenen Kommunikationsmitteln durchs Studium begleitet. So verfügen Sie im SIS über eine eigene E-Mail-Adresse (Web-Account), versenden SMS, nutzen den Live Chat für Ihren Kontakt mit anderen Studierenden und Dozierenden, oder platzieren Ihre Meinung, Fragen und Antworten im Forum. Die Nutzung des SIS fördert die Kommunikation unter Studierenden und Dozierenden und motiviert Sie zu Ihrem persönlichen Lernerfolg.
Studentenausweis (Student-ID)
Alle Studierenden der European erhalten eine elektronische Student-ID. Dieser Studentenausweis bietet Ihnen verschiedene Funktionen und Vergünstigungen: Studentenpreise für Kino, Ausstellungen, Museen, Reisen, Restaurant, Softwarekauf usw., die Zugangsdaten für das SIS Student-Information-System, einen aufladbaren Chip für den bargeldlosen Bezug von Ess- und Trinkwaren in unserer Student Lounge im HSO-Bildungszentrum in Oerlikon und von Fotokopien und sowie einen elektronischen Schlüssel für den Zugang zum HSO-Bildungszentrum.
Stundenplan
Die Einteilung des Stundenplans und allfällige Änderungen bleiben der Schulleitung vorbehalten.
Rechtliche Grundlagen
Für die vertraglichen Grundlagen gilt schweizerisches Recht. Der Gerichtsstand ist Zürich.
Referenzauskünfte
Auf Wunsch einzelner Studierender und nach Absprache mit diesen sind Schulleitung und Dozentenschaft gerne bereit, Referenzauskünfte zu Handen Dritter (z. B. potenzieller Arbeitgeber) zu erteilen.
Repetitionen
Werden die Diplomprüfungen wegen ungenügender Leistung nicht bestanden, kann im folgenden Semester repetiert werden, und die Prüfungen können wiederholt werden. Wird eine Ausbildung repetiert, so reduziert sich das Schulgeld generell auf 50 %. Details regelt ein Prüfungsreglement.
Versicherung
Die Versicherungen sind Sache der Studierenden. Die European Business School AG lehnt jegliche Haftung und Schadenersatzforderungen ab.